Rechtsprechung
   BayObLG, 28.01.1993 - 3Z BR 134/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3568
BayObLG, 28.01.1993 - 3Z BR 134/92 (https://dejure.org/1993,3568)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.1993 - 3Z BR 134/92 (https://dejure.org/1993,3568)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 3Z BR 134/92 (https://dejure.org/1993,3568)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 19 Abs. 4
    Voraussetzungen für Kostenprivilegierung nach § 19 Abs. 4 KostO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenrechtliche Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe im Falle von Grundbucheintragungen; Auslegung des § 19 Abs. 4 Kostenordnung (KostO); Keine Obergrenze in der Größe des landwirtschaftlichen Betriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 326
  • BayObLGZ 1993 Nr. 10
  • BayObLGZ 1993, 40
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Nürnberg, 01.02.2017 - 8 W 2148/16

    Landwirtschaftliches Kostenprivileg bei familieninterner Verpachtung des

    Dass die Bewirtschaftung in "üblicher" Arbeitsteilung erfolgt, steht der Privilegierung nicht entgegen (vgl. BayObLGZ 1993, 40/44).
  • BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 71/97

    Kostenprivileg bei Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs trotz

    a) Vorweg ist angesichts der Tatsache, daß ein Landgut übergeben wurde, festzustellen, daß § 19 Abs. 4 KostO als Voraussetzung des Landwirtschaftsprivilegs keine Obergrenze in der Größe der Betriebsfläche vorsieht (BayObLGZ 1993, 40; OLG Oldenburg JurBüro 1994, 359 ).
  • BayObLG, 03.09.1997 - 3Z BR 98/97

    Kostenprivileg bei gemeinschaftlicher Fortführung eines landwirtschaftlichen

    Daß die Bewirtschaftung in "üblicher" Arbeitsteilung erfolgt, steht der Privilegierung nicht entgegen (vgl. BayObLGZ 1993, 40/44).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht